Lebensversicherungen werden zu einem großen Teil vor dem vereinbarten Laufzeitende aufgelöst. Dabei erhält man den sogenannten Rückkaufswert. Dieser liegt in den ersten Jahren deutlich unter den bis dahin einbezahlten Prämien, in manchen Fällen geht der Rückkaufswert gegen Null. Ein Rückkauf führt in den ersten Jahrten somit zu einem starken - unter Umständen gänzlichen - Kapitalverlust. Dies ist vielen Betroffenen beim Abschluss nicht bewusst.
Der Grund für die starken Verluste liegt darin, dass am Beginn Kosten ("Abschlusskosten") für die gesamte Laufzeit abgezogen werden. Daher steht nur ein geringer Teil der Prämie zum Ansparen zur Verfügung.
Die geplante neue Regelung soll bei Kapital bildenden Lebensversicherungen dazu führen, dass die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre der Laufzeit aufgeteilt werden. Wird eine Lebensversicherung dann etwa nach drei Jahren beendet, sind nur drei Fünftel dieser Kosten zu bezahlen.
Dennoch bleibt auch nach der Neuregelung bei einem vorzeitigen Ausstieg ein Kapitalverlust, dieser wird bei einem Rückkauf in den ersten Versicherungsjahren aber geringer ausfallen.
Nach dem Beschluss im Ministerrat kommt der Vorschlag ins Parlament und wird dort weiter behandelt. Die Änderung soll am 1.1.2007 in Kraft treten - sie wird sich nur auf Verträge beziehen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Für Altverträge fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Ausgehend von den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 12.10.2005 (IV ZR 162/03, IV ZR 177/03, IV ZR 245/03) müsste diese Neuregelung aber auch für Altverträge anwendbar sein. Der VKI führt dazu klärende Prozesse im Auftrag des BMSG.
Link: Dolinschek begrüßt Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
http://www.bmsg.gv.at/cms/site/news_einzel.htm?channel=CH0008&doc=CMS1145524754880
Link Klagen gegen Lebensversicherungen und Sammelintervention http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=644
Link Gesetzesentwurf "Versicherungsrechts Änderungsgesetz 2006" (Fassung Ende Begutachtungsfrist) http://www.bmj.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13&id=80