Der Schweizer Nationalrat diskutierte Maßnahmen, Konsumenten besser vor unlauteren Gewinnversprechungen im Versandhandel zu schützen. Die Gewinnchancen sollen einklagbar, die Irreführung über Gewinnchancen als Straftatbestand genannt werden. Zu dem sollten im Rahmen des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb auch Firmen bestraft werden können. Ein Vorbild für diese gesetzlichen Änderungen sei die verschärfte Gesetzeslage in Österreich und Deutschland.
Gewinnversprechen: Österreich Vorbild für Schweiz
Die Schweiz will den Konsumentenschutz verbessern