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HG Wien zu Falschberatung durch AWD

Ein Anlageberater muss sich bei der Ausgestaltung seiner Beratung am Horizont des Kunden orientieren. Wenn der Berater feststellt, dass der Kunde das Risiko einer Veranlagungsform - mangels Kenntnissen - überhaupt nicht abschätzen kann, dann darf er diese auch nicht vermitteln.

Die Konsumentin war nur mit Sparbüchern und Bausparverträgen vertraut, hatte und hat keinerlei Kenntnisse über Wertpapiere und wünschte sich von Ihrem AWD-Berater eine "sichere Veranlagung mit guten Zinsen". Der AWD Berater beschrieb Ihr 2005 Immobilienaktien (Immofinanz, Conwert, …) als "das gleiche wie Bausparen", nur mit besseren Zinsen. Die Veranlagung sei "mündelsicher". Er wies im Gespräch nicht auf ein Kursverlust- oder gar ein Totalverlustrisiko hin. Die Konsumentin müsse nichts machen - er werde alles für sie erledigen. Er legte der Konsumentin nach der ausführlichen mündlichen Beratung eine Gesprächsnotiz zur Unterschrift vor und begründete dies damit, dass sie damit seine Anwesenheit bestätigen solle.

Erst als die Konsumentin den Kursverfall der Aktien auf Ihrem Depot am 3.1.2009 feststellte, erkannte sie die falsche Beratung.

Sie hat Ihre Ansprüche auf Schadenersatz dem VKI abgetreten. Der VKI klagte den AWD auf Schadenersatz in Höhe von rund 6500 Euro.

Das Erstgericht gab der Klage statt. Dieses sah die Konsumentin in Veranlagungssachen als besonders unbedarft an und dies hätte der Berater auch erkennen müssen. Er hätte zum Schluss kommen müssen, dass die Immobilienaktien für diese Anlegerin grundsätzlich nicht geeignet waren, weil diese das Risiko dieser Veranlagung nicht habe abschätzen können. Dass der Berater die Aktien dennoch vermittelt hat, hat das Gericht als jedenfalls grob sorgfaltswidrig eingestuft. Das ungelesene Unterzeichnen der Gesprächsnotiz wertete das Gericht nicht als Mitverschulden, weil die Konsumentin davon ausging, nur die Anwesenheit des Beraters zu bestätigen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

HG Wien 18.8.2011, 51 Cg 40/11f
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Klagevertreter: Dr. Alexander Klauser, RA in Wien

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