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Info: Der Streit um die Vanille-Schote

Bilder von edlen Vanille-Schoten auf der Packung von Lebensmitteln wären u.a. eine Irreführung der Verbraucher, wenn sich in den Lebensmitteln keine natürlichen Aromastoffe finden würden. Der VKI ist - im Rahmen eines EU-Projektes - erfolgreich dagegen vorgegangen.

Die Firma Eskimo/Unilever bewarb ihr Eisdessert "Eskimo Vanille" mit der Abbildung einer hervorgehobenen Vanilleblüte samt zwei Vanilleschoten in der Mitte des Etiketts, was nach Ansicht des VKI auf die Verwendung von echter Vanille hindeutet.

Im Gegensatz dazu fanden sich auf der Zutatenliste u.a. aber nur die Inhaltsstoffe Aroma und Vanillin, das aber auch künstlich, z.B. aus Erdöl oder Holzfasern hergestellt werden kann.

Die AromenVO unterscheidet zwischen natürlichen, naturidenten und synthetischen Aromastoffen: natürliche Aromastoffe gewinnt man durch physikalische oder biotechnologische Verfahren aus natürlichen Stoffen - worunter auch Holz fällt.

Dem chemischen Bauplan natürlicher Substanzen folgend sind die naturidenten Aromastoffe konstruiert, ihre chemische Beschaffenheit gleicht der von Substanzen aus natürlichen Stoffen, dies ist dagegen bei künstlichen Aromastoffen nicht der Fall. Beide gewinnt man durch chemische Verfahren.

Die Bezeichnung Vanillin umfasst sowohl den künstlichen als auch den natürlichen Aromastoff, wobei aber letzterer nur eine von 400 Komponenten darstellt, die im pflanzlichen Vanillearoma vorkommen. Wer das Geschmackserlebnis echten Vanillearomas sucht, wird zur echten Vanille greifen.

Vanille war und ist nach Safran das zweitteuerste Gewürz weltweit, vor allem, weil die Bestäubung der Pflanze äußerst kompliziert ist.

Synthetisches Vanillin kann - als Nebenprodukt der Zellstoff- und Papierherstellung- wesentlich kostengünstiger hergestellt werden und wird daher oft natürlichem Vanillin beigemengt.

Der VKI mahnte im eingangs erwähnten Fall Unilever ab und brachte schließlich Klage wegen irreführender Werbung beim HG Wien ein. Die Firma änderte im Lauf des Verfahrens die Produktverpackung, blieb aber auf ihrem Standpunkt, das Eis enthalte einen Teil echten Vanillins. Ob und in welcher Menge Bestandteile echter Vanille tatsächlich enthalten waren, hätte ein kostenaufwendiges Sachverständigengutachten klären müssen, weshalb das Verfahren mit Unterlassungsvergleich endete.

Ähnlich gelagert stellte sich der Fall mit " Clever Vanille feinste Eiscreme" dar, wo auf der Verpackung zwei Schoten abgebildet waren, obwohl sich auch hier auf der Zutatenliste kein Hinweis auf echte Vanillebestandteile fand. Der VKI mahnte die Firma Billa wegen irreführender Werbung ab, diese verpflichtete sich zur Unterlassung und stellte innerhalb der gewährten Aufbrauchsfrist die Verpackung um.

Gezählte 24 fast originalgroße Schoten schmücken den Becher von " Danone Actimel Joghurt Vanille", auf der Zutatenliste nur der Hinweis Vanillearoma- laut Infoline von Danone aber nur naturidentes Aroma, weshalb der VKI die Firma Danone ebenfalls wegen Irreführung abmahnte. Diese gab umgehend eine Unterlassungserklärung ab und sagte zu, die Verpackung umzustellen.

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