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Info: Erfolgreiche VKI-Abmahnung irreführend verwendeter Gütezeichen

Der VKI geht auch - erfolgreich - gegen irreführende Verwendungen von Gütezeichen vor.

Ein Lebensmittelproduzent hat sein Produkt "Truthahnextra" mit einem dem AMA Gütesiegel nachempfundenen Zeichen auf der Produktverpackung beworben. Die Werbung ist insofern irreführend, als das verwendete Zeichen Anlass zur Verwechslung mit dem bekannten AMA Gütesiegel gibt, dessen Anbringung jedoch an eine Reihe besonderer Voraussetzungen - insbesondere an die prinzipielle österreichische Herkunft - geknüpft ist. Weitere Voraussetzungen sind im Wesentlichen die spezielle Kontrolle vom Bauernhof bis zum Endverbraucher, strenge bakteriologische Vorschriften bei Fleisch und Milch, Einhaltung der gehobenen österreichischen Codex-Richtlinien, keine chemischen oder antibiotischen Leistungsförderer im Futter.

AMA-Gütesiegel nachgeahmt

Diese irreführende Werbung hat der VKI erfolgreich abgemahnt. Der Unternehmer hat sich dem VKI gegenüber verpflichtet, die irreführende Werbung in Zukunft zu unterlassen und für jeden Fall des Zuwiderhandelns eine Vertragsstrafe in der Höhe von 100.000 Schilling (7267,28 Euro) zu bezahlen.

Nach unserer Information ist das Produkt bereits aus dem Verkehr gezogen. Die Einhaltung der abgegebenen Unterlassungsverpflichtung wird seitens des VKI überprüft.

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