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Info: Erfolgreicher Kampf gegen Wundermittel

Bereits in den Informationen zum Verbraucherrecht 11/2001 LINK haben wir über das Wundermittel "Power Flash" berichtet, das sich damit gebrüstet hat, Gemüse und Obst vollständig ersetzen zu können. Tatsächlich haben viele lebensnotwendige Stoffe in diesem Pulvermix gefehlt.

Wir haben deshalb eine Klage auf Unterlassung wegen irreführender Werbung eingebracht. Der Hersteller hat sich mittlerweile verpflichtet, die irreführende Werbung einzustellen, die Einhaltung seiner Unterlassungsverpflichtung werden wir weiterhin im Auge behalten.

Basenpulver nach Dr. Auer

Als Allheilmittel bewirbt die Firma AAPO SPA ihr "Basenpulver nach Dr. Auer" in Zeitungen, Apotheken und im Internet. Trink dich gesund, so das Motto, eingesetzt werden kann das Mittel gegen Rheuma, Kreuzschmerzen, unreine Haut, Übergewicht, Bluthochdruck, Schwindel, Immunschwäche, Herzinfarkt, Leistungsmangel, Nierensteine, Gicht, Heißhungerattacken und Neurodermitis. Faktum ist, dass das "Basenpulver nach Dr. Auer" weder die beworbenen Wirkungen aufweist, noch als Arzneimittel zugelassen ist. Eine gefährliche und irreführende Werbung, die der VKI abgemahnt hat. Die Firma AAPO SPA hat sich uns gegenüber verpflichtet, die irreführende Werbung einzustellen und für jeden Fall des Zuwiderhandelns eine Vertragsstrafe in der Höhe von 7.267,28 Euro (100.000 Schilling) zu bezahlen. Inzwischen haben wir die Vertragsstrafe fällig gestellt und als keine Zahlung einlangte auf Zahlung und Unterlassung der Werbung Klage eingebracht.

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