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Info: Erste Klagen gegen irreführende Werbung bei Lebensmitteln

Im Rahmen eines EU Projektes führt der VKI eine Schwerpunktaktion gegen irreführende Werbung im Lebensmittelbereich durch. Nunmehr wurden - auch mit Unterstützung des BMJ - die ersten Klagen eingebracht.

Die Firma Iglo bietet in ihrem Fischsortiment Verbrauchern unter anderem Naturlachsfilet an. Auf der Packung wird damit geworben, dass sich der Lachs - auf seiner Wanderung zwischen Süßwasser und Nordatlantik - ausschließlich von Fisch ernähren würde. Seine rötliche Färbung erlangte er durch Speicherung von Fett in der Muskulatur. Ein Naturlachs eben.

Tatsächlich handelt es sich beim Packungsinhalt jedoch um Zuchtfische, die in Zuchtanlagen aufwachsen und mit Soja und Fischmehl gefüttert werden. Aufgrund der hohen Population in den Zuchtanlagen müssen den Fischen Antibiotika verabreicht werden. Die typische, rötliche Färbung kann nur durch Carotinoide erzielt werden, die dem Futter beigemischt werden.

Wir meinen: Ein Fall von irreführender Werbung - und haben Klage eingebracht. Die Abbildung auf der Packung - ein im Meer schwimmender Eisberg - verstärkt diese Irreführung.

Grüner "Frucht Tiger" - viel Kiwi im Bild, aber wenig im Drink

Besonders genau kontrollieren wir die Werbung für Kinderprodukte: Der grüne "Frucht Tiger", ein Fruchtsaft für Kinder, macht Konsumenten durch seine Aufmachung glauben, das Getränk bestehe hauptsächlich aus Kiwisaft. Auch die grüne Farbe lässt auf Kiwis schließen. Obwohl die Kiwi insgesamt zehnmal auf der Packung abgebildet ist, beinhaltet das Getränk tatsächlich nur zwei Prozent Kiwisaft, die grünliche Färbung stammt von Spinatextrakt und künstlichem Farbstoff. Im Kleinstdruck ist dies auch deklariert. Den Vorschriften des Lebensmittelrechts mag dies entsprechen. Doch Eltern könnten glauben, ihre Kinder würden mit dem Grünen Frucht Tiger eine Extraportion der bekannt gesunden Kiwis zu sich nehmen. Aus diesem Grund hat der VKI wegen Irreführung geklagt.

Power Flash ersetzt Obst und Gemüse?

"Endlich stopft mich Mami nicht mehr mit Obst und Gemüse voll. Denn alles Wichtige habe ich in Power Flash!" Der Bub im Prospekt verabscheut offenbar Naturkost - und ist laut Werbetext trotzdem kerngesund und aktiv. Doch viele lebenswichtige Stoffe fehlen im "Vitamin- und Mineraldrink" Power Flash gänzlich, von anderen ist zu wenig enthalten: Fazit: Wer versucht, seinen Bedarf an Vitalstoffen nur durch Power Flash zu decken, muss mit mangelnder Versorgung an Vitamin C und Beta-Carotin, vor allem aber an Ballaststoffen und sekundären Pflanzeninhaltsstoffen rechnen. Darüber hinaus findet sich auf der Verpackung der Hinweis, das Produkt sei in seiner Zusammensetzung zu hundert Prozent naturrein. Tatsächlich beinhaltet das Produkt jedoch keine naturbelassenen Inhaltsstoffe. Es sind vielmehr für die Produktion Verarbeitungshilfen und Zusatzstoffe notwendig. Auch in diesem Fall wurde eine Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung nach dem UWG eingebracht.

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