Anfang 1998 beendete der Wiener Reiseveranstalter Extratours seine Geschäftstätigkeit und ging in Konkurs. Rund 40 Kunden wurden geschädigt; die meisten wurden an den jeweiligen Urlaubsorten von der Insolvenz überrascht und mussten den örtlichen Hoteliers die Aufenthaltskosten nochmals bezahlen. Die Europäische Reiseversicherung sammelte - als Abwickler - Forderungen der Geschädigten in Höhe von rund 500.000.- Schilling.
Extratours hatte eine Bankgarantie der Bank
Austria als Insolvenzabsicherung. Da diese Bankgarantie aber mit Ende November 1997 abgelaufen war und die gesetzliche Nachhaftung ebenfalls noch vor der Insolvenz auslief, bestand - so die konkrete Gestaltung der Bankgarantie - keine Haftung der Bank für die Kundenforderungen. Damit zeigte sich aber auch eine Lücke im System der österreichischen Insolvenzabsicherung und damit der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie. Der VKI hat daher auch eine Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich angedroht.
Nun ist es dem VKI im Zusammenwirken mit dem BKA - Büro für Konsumentenfragen , der Europäischen Reiseversicherung , der Bank Austria und der Finanzprokuratur - als Vertreter der Republik Österreich - gelungen, folgende rasche und kundenfreundliche Lösung der Angelegenheit zu erzielen:
Die Bank Austria zahlt - in Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - 50 Prozent der berechtigten Forderungen der Geschädigten. Die Republik Österreich übernimmt - ebenfalls ohne damit eine Haftung anzuerkennen - die weiteren 50 Prozent. Die Gelder werden von der Europäischen Reiseversicherung an die Geschädigten ausbezahlt. Die Kunden werden daher zu 100 Prozent entschädigt.
Nach der positiven Entscheidung des EuGH in Sachen "Doppelzahlungen im Konkurs Karthago" (der VKI führt im Auftrag der Arbeiterkammer einen Musterprozess und gewann das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH - siehe Informationen zum Verbraucherrecht 6/1998 ) ist die positive Erledigung der Schadensfolgen aus dem Konkurs von Extratours ein weiterer Schritt - rechtzeitig vor der Sommerreise-Saison - das Vertrauen der Konsumenten in die Insolvenzabsicherung durch die Reisebürosicherungsverordnung wieder herzustellen.