Die Maßnahmen des Gesetzgebers und die Musterprozesse des VKI - im Auftrag des BMSGK - zeigen Wirkung: Die Firma Prior Produkt VertriebsGmbH - früher auch als EVD Direktverkauf AG bzw. IVH Versandhandel GmbH aufgetreten - hat ihre Liquidation beim Handelsregister angezeigt. In einem Schreiben an Gläubiger wird ein außergerichtlicher Ausgleich in Aussicht gestellt und für den Fall, dass dieser nicht zustande käme, mit der Insolvenz gedroht.
Der VKI begrüßt diese Marktbereinigung, denn schon all zu lange wurden Konsumenten mit sogenannten Gewinn-Benachrichtigungen an der Nase herumgeführt und zu Ausgaben verleitet.
In den letzten Jahren haben irreführende Gewinnzusagen unter den Marken "Friedrich Müller" oder "IVH" viele Konsumenten empört. Wenn "Gewinner" sogar aus dem Ausland angereist kamen, um ihren vermeintlichen Gewinn abzuholen, dann haben diese Personen sogar einen materiellen Schaden erlitten. Nunmehr zeigt das Gesetz gegen irreführende Gewinnzusagen Wirkung. Nicht zuletzt auf Grund der Musterprozesse des VKI, sieht sich die Firma Prior zur Liquidation gezwungen: Die vielen Klagen von Empfängern der irreführenden Gewinnzusagen, die gemäß § 5j KSchG auf Auszahlung der Gewinne gerichtet sind, und die auch schon dazu ergangenen Urteile, würden das Unternehmen finanziell überfordern.
Der Gesetzgeber hat mit der Klagbarkeit von irreführenden Gewinnzusagen eine massive Abschreckung für Gesetzesverstöße erreicht: Wer weiter irreführende Gewinnzusagen versendet, riskiert, wenn die Adressaten ihre Ansprüche einklagen, seine wirtschaftliche Existenz.
Die Firma Prior wollte es wissen - nun gibt es eine Reihe von Urteilen gegen dieses Unternehmen. Wenn man sich nun in die Liquidation und - wie angedroht - sogar in die Insolvenz verabschiedet, dann dient das zum einen der Marktbereinigung und zum anderen wird diese Vorgangsweise im anhängigen Strafverfahren (derzeit im Stadium der Vorerhebungen) bei der Beurteilung eine wichtige Rolle spielen.