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Info: Grüner "Frucht Tiger " erblasst

Ybbstaler zieht irreführend gestaltetes Kindergetränke-Packung aus dem Verkehr

Über die UWG Klage gegen die Firma Ybbstaler haben wir in den Informationen zum Verbraucherrecht 11/2001 bereits berichtet. Zur Erinnerung: Der grüne "Frucht Tiger", ein Fruchtsaft für Kinder, ließ Konsumenten von seiner Verpackung her glauben, das Getränk bestehe hauptsächlich aus Kiwisaft. Auf der Packung waren insgesamt zehn Kiwis abgebildet, der tatsächliche Anteil an Kiwisaft war allerdings nur zwei Prozent. Die grünliche Färbung des Getränks stammte von Spinatextrakt und künstlichem Farbstoff.

Nur zwei Prozent Kiwisaft

Der VKI sah in der Aufmachung des Produkts eine Irreführung von Verbrauchern, die erfahrungsgemäß der Kiwifrucht eine besonders gesunde Wirkung zuordnen. Der Umstand, dass die Werbung sich hauptsächlich an Kinder richtete, wurde von uns erschwerend eingestuft. Noch in erster Instanz schloss die Firma Ybbstaler sich unserer Rechtsmeinung an und verpflichtete sich in einem Vergleich zur Unterlassung der irreführenden Werbung.

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