Der VKI wird seit Jahren mit Beschwerden über unseriöse Gewinnspiele überschwemmt: Tausende Verbraucher bekommen unaufgefordert mit der Post eine idente (und auf den jeweiligen Empfänger individualisierte) Mitteilung wie etwa "Sie sind der glückliche Gewinner von 1 Million". Die Verbraucher bestellen - im Taumel des Glücks über den Gewinn - Waren, die Versandfirmen machen große Umsätze und für den Verbraucher stellt sich regelmäßig heraus, dass er - so das Kleingedruckte - nur eine "Gewinnchance" gewonnen hat.
Diese Praxis ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten und wird von der Arbeiterkammer auch regelmäßig mit Verbandsklagen verfolgt. Doch selbst gegen rechtskräftige Entscheidungen wir immer wieder verstoßen, weil die Ordnungsstrafen der Gerichte (bis maximal 90.000 Schilling pro Verstoß) im Marketingbudget einkalkuliert werden.
Auf Betreiben der Konsumentenschützer hat daher der Gesetzgeber nun eine - für ganz Europa vorbildhafte - Regelung geschaffen: Unternehmer, die durch Gewinnzusagen den Verbraucher in Irrtum führen, müssen den Gewinn auszahlen und können auf Zahlung geklagt werden. Diese Regelung gilt für Gewinnzusendungen, die nach dem 1.10.1999 einlangen.
Der VKI begrüßt diese Regelung, warnt aber vor überzogenen Hoffnungen auf individuellen Geldsegen. Wenn auch nur ein Bruchteil der oft tausenden Adressaten der Gewinnzusage diese tatsächlich einklagt, ist damit zu rechnen, dass das betroffene Unternehmen - wird den Klagen stattgegeben - um seine Existenz fürchten muss. Das bedeutet aber auch, dass keinesfalls angeraten werden kann, auf eigene Kosten solche Klagen zu führen. Zu hoch erscheint das Kostenrisiko, den Prozess zwar zu gewinnen, dann aber vom betroffenen Unternehmen keine Zahlung und damit auch keinen Kostenersatz zu bekommen. Dazu kommt, dass rund um diese sensationelle Neuregelung - insbesondere auch dann, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat - noch viele Rechtsfragen zu klären sind (siehe unten).
Der VKI wird daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - in einer Reihe von Musterprozessen versuchen, zum einen unklare Rechtsfragen durch die Gerichte klären zu lassen und zum anderen durch diese Musterprozesse jene Unternehmen verfolgen, die trotz klarer Verbote weiterhin Verbraucher durch irreführende Gewinnzusagen belästigen. Sollten in diesen Verfahren Gewinne erfochten und einbringlich gemacht werden, so werden wir diese - mit Zustimmung der betroffenen Verbraucher - karitativen Zwecken zur Verfügung stellen.
Der VKI versendet auf Wunsch an VerbraucherInnen ein Infopaket samt Musterbrief zur Einforderung des Gewinnes und Tipps zur weiteren Vorgangsweise.
Dieses Infopaket kann bestellt werden unter: Hotline 0900/910024 (Je nach Tarif 7,80 bis 9,30 pro Minute aus ganz Österreich)
Die Zusendung ist kostenlos.
Info: Irreführende Gewinnzusagen ab 1.10.1999 klagbar
Verbraucher, die nach dem 1.10.1999 eine irreführende Gewinnzusage von einem Unternehmer erhalten, können den vermeintlichen Gewinn einklagen. Der VKI begrüßt diese Regelung, warnt vor übertriebenen Hoffnungen auf Geldsegen und kündigt Musterprozesse an.