Eine Konsumentin erhielt im Herbst 2001 von einer "Rechtsabteilung von IVH" eine "eilige" Mitteilung, hinter der eine EVD-Direktverkaufs AG steckt. Ihr "öS 1,225.000.00 (89.024,22 Euro) Bar-Anteil-Gewinn" drohe zu verfallen, wenn sie nicht sofort reagiere. Man könne sich telefonisch melden. Der Schönheitsfehler bei der Rufnummer: Kosten von 50 Schilling (3,63 Euro) pro Minute. Die Konsumentin begnügte sich mit der Einsendung einer Postkarte; allein gewonnen hat sie bis heute nichts. Einzige Reaktion waren weitere Briefe mit "Gewinnzusagen". Im Kleingedruckten in der Innenseite des Kuverts findet sich der Haken: Die Gewinnsumme werde auf alle Personen verteilt, die sich telefonisch wie postalisch melden und "Gewinne" unter 2,91 Euro (40 Schilling) werden gar nicht ausbezahlt.
Knapp 90.000 Euro Gewinnzusage eingeklagt
Der VKI hat den Gewinnbetrag von 89.024,22 Euro (1,225.000 Schilling) nunmehr eingeklagt - dies ist seit 1.9.1999 nach österreichischem Recht möglich. Alle einbringlich gemachten Beträge gehen - nach Abzug aller Kosten - als Spende an eine karitative Organisation. Nur wenn die Firmen für irreführende Zusagen gerichtlich zur Kasse gebeten werden, wird sich diese Belästigung von Konsumenten aufhören.
"Rentenbescheid" von "Schlank & Schick"
Eine andere Konsumentin legte uns einen "Rentenbescheid" aus dem Hause Schlank & Schick vor. 508,71 Euro (7.000 Schilling) pro Monat oder 42.731,63 Euro (588.000 Schilling) als Einmal-Auszahlung werden versprochen. Auch diese irreführenden Gewinnaussendungen dieses Versandhauses sind dem VKI seit langem ein Dorn im Auge. Das Unternehmen hat aber seinen Sitz nicht in Österreich. Daher ist strittig, ob man dagegen in Österreich klagen kann und österreichisches Recht zur Anwendung kommt. Aber dem VKI ist dabei ein großer Teilerfolg gelungen. In einem - im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz geführten - Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt dafür plädiert, dass man in Österreich klagen kann. Die Folge: Auch österreichisches Recht ist anzuwenden. Wenn der EuGH dem Antrag folgt, wird man in Zukunft auch gegen ausländische Versandhäuser mit aller Härte vorgehen können.
Unverlangte SMS
Schließlich liegen dem VKI Beschwerden vor, dass auch via unverlangten SMS von nicht bekannten Absendern mit "Gewinnen" geworben wird. Man solle nur eine Gewinn-Hotline rückrufen. Das ist dann wieder eine teure Mehrwertnummer. Und zu gewinnen gibt es in der Regel gar nichts.
Gegen unverlangte SMS kann man bei den bei den Fernmeldebüros in Wien, Linz, Innsbruck und Graz Anzeige erstatten. Die Höchststrafe liegt immerhin bei 36.336,42 Euro (500.000 Schilling).