Das "Made in Austria" Herkunftszeichen hat schon häufiger für Unmut bei Konsumentenschützern gesorgt. Nach Selbstdefinition kann das Herkunftszeichen schon dann verwendet werden, wenn fünfzig Prozent der Wertschöpfung in Österreich liegt, was landläufig unbekannt ist. Gerade bei Lebensmitteln, die als "Made in Austria" bezeichnet werden, liegt für viele Verbraucher nahe, dass die Ware zu hundert Prozent aus österreichischen Rohstoffen bestehen würde.
Herkunftsangabe ist für Konsumenten unverzichtbar
Eine 1998 europaweit durchgeführten Studie zum Thema Etikettierung von Lebensmitteln hat gezeigt, dass für 96 Prozent der Österreicher die Herkunftsangabe auf dem Produkt eine unverzichtbare Angabe ist. Der VKI kontrolliert deshalb im Rahmen des EU-Klagsprojekts "Irreführende Werbung bei Lebensmitteln" die Richtigkeit der Herkunftsangaben besonders akribisch und geht bei Wettbewerbsverstößen gegen die Verwender vor.
VKI mahnt Interspar ab
In einer Wiener Interspar Filiale erstand eine Verbraucherin einen Sack Karotten mit dem Herkunftszeichen "Made in Austria" und der zusätzlichen Angabe "Speisekarotten aus Österreich". Erst bei genauerer Betrachtung der Verpackung stellte sich heraus, dass die Karotten tatsächlich aus Italien stammten. Der VKI hat Interspar deshalb wegen irreführender Werbung abgemahnt und zur Unterlassung derartiger Praktiken aufgefordert.
Interspar hat sich nunmehr dazu verpflichtet, das Herkunftszeichen "Made in Austria" nur mehr dann zu verwenden, wenn das Produkt zum überwiegenden Teil aus Österreich stammt.