Seit 1.1.2001 kann der VKI mit Verbandsklage auch gegen "irreführende Werbung" (§ 14 UWG) und gegen die Verletzung von Umsetzungsnormen von Verbraucherschutzrichtlinien (§ 28a KSchG) - etwa die Verletzung von Informationspflichten aus der Fernabsatz- oder der Pauschalreiserichtlinie - vorgehen.
Das BMJ (Sektion Konsumentenschutz) wird den VKI auch in diesem Bereich mit Klagen beauftragen.
Konsumenten können daher ab jetzt entsprechende Verstöße direkt in der VKI-Rechtsabteilung melden.
VKI-Rechtsabteilung, Mariahilferstrasse 81, A-1060 Wien, pkolba@vki.or.at