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Info: Neue Klagslegitimationen für VKI

Der VKI kann nun auch gegen irreführende Werbung vorgehen

Seit 1.1.2001 kann der VKI mit Verbandsklage auch gegen "irreführende Werbung" (§ 14 UWG) und gegen die Verletzung von Umsetzungsnormen von Verbraucherschutzrichtlinien (§ 28a KSchG) - etwa die Verletzung von Informationspflichten aus der Fernabsatz- oder der Pauschalreiserichtlinie - vorgehen.

Das BMJ (Sektion Konsumentenschutz) wird den VKI auch in diesem Bereich mit Klagen beauftragen.

Konsumenten können daher ab jetzt entsprechende Verstöße direkt in der VKI-Rechtsabteilung melden.

VKI-Rechtsabteilung, Mariahilferstrasse 81, A-1060 Wien, pkolba@vki.or.at

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