Im Sommer 2004 hatte eine Reihe von Reiseveranstaltern auch bei bereits gebuchten Reisen einseitig die Preise erhöht; die Reisenden waren von den Reisebüros (als Vermittler) aufgefordert worden, Zuschläge zu bezahlen, bevor sie die Reise antreten konnten. Diese Reisepreiserhöhungen waren mit erhöhten Treibstoffkosten gerechtfertigt worden.
Doch der Reiseveranstalter darf den bereits vereinbarten Reisepreis nur unter ganz besonderen und klar zu vereinbarenden Umständen und innerhalb bestimmter Fristen erhöhen. Die Reisepreiserhöhungen waren aber ohne vertragliche Grundlage, weil die entsprechenden Klauseln im Vertrag unklar und intransparent gestaltet waren.
Der VKI ging daher - im Auftrag des BMSG - gegen diese Klauseln mit Verbandsklage vor und bekam von verschiedenen Gerichten Recht. Nun konnte der Rechtsstreit mit führenden Reiseveranstaltern durch Vergleiche beendet werden. Gulet, TUI, Thomas Cook (Neckermann), Nazar, Delfin, Taipan und Ruefa haben sich verpflichtet, jenen Kunden, die das anfordern, die einseitigen Reisepreiserhöhungen des Sommers 2004 zurückzuerstatten. Die Kunden müssen Kopien der Buchung und der Zahlungsbelege an den Reiseveranstalter schicken und eine Bankverbindung bekannt geben. Der Anspruch sollte bis 31.12.2005 geltend gemacht werden. Im Durchschnitt werden - je nach Flugstrecke - zwischen 9 Euro und 15 Euro pro Person und Flug rückerstattet.
Der VKI unterstützt geschädigte Verbraucher dabei mit einem Musterbrief. Bleiben die Rückzahlungen aus, stellt der VKI Vertragsstrafen gegen die Veranstalter.