Zum Inhalt

Info: Sammelklagen gegen Banken

Die Banken haben in Kreditverträgen aus der Zeit vor 1.3.1997 auf der Basis gesetzwidriger Klauseln zuviel Zinsen verrechnet. Jenen Banken, die entweder nichts oder nicht ausreichend zurückzahlen, drohen nun Sammelklagen des VKI.

Beim VKI - ebenso wie bei den Konsumentenschützern der Arbeiterkammern - stapeln sich die Anfragen von Kreditnehmern über zuviel kassierte Zinsen aus Krediten, die vor 1997 aufgenommen worden waren.

Unbestimmte Zinsgleitklauseln in diesen Verträgen waren für viele Kreditinstitute der Vorwand, vertraglich vereinbarte Zinsen bei der Veränderung von Refinanzierungsparametern rasch zu erhöhen, Senkungen eben dieser Parameter aber nicht oder nur verzögert und ungenügend an die Kreditnehmer weiterzugeben.

Man kann im Lichte der Judikatur mit gutem Grund davon ausgehen, dass die diesbezüglich in den kleingedruckten Kreditverträgen angeführten Klauseln unwirksam und auf ein gesetzeskonformes Maß zu korrigieren sind. Die betroffenen Verbraucher hätten dann zum Teil erhebliche Beträge zurück zu bekommen.

Die Kreditinstitute reagieren auf die Rückforderungsbegehren sehr verschieden. Es gibt Institute, die zwischenzeitlich dem Vernehmen nach zu Rückzahlungen auf einer objektiven Berechnungsbasis bereit sind; es gibt aber auch zahlreiche Fälle, wo Rückzahlungen verweigert werden oder die angebotenen Beträge ungenügend sind.

Da die Banken gegenüber den angekündigten Musterklagen einwenden, dass "kein Fall wie der andere sei", besteht die große Gefahr, dass VKI und AKs in jahrelangen Musterprozessen zwar siegreich bleiben, die Banken aber selbst OGH-Urteile nicht generell anerkennen und den - am Verfahren nicht beteiligten - Geschädigten weiterhin Rückzahlungen verweigern.

Daher hat der VKI angekündigt, bei entsprechendem Interesse von geschädigten Verbrauchern, auch in diesem Bereich Sammelklagen zu organisieren. Bislang hat der VKI fast 2000 Infopackages an Interessenten verschickt. Der Rücklauf beginnt vielversprechend. Erste Klagen können für Jänner 2001 erwartet werden.

Das (kostenlose) Infopackage kann man anfordern unter der Rufnummer 01.588770.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang