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Info: Schwerpunktaktion gegen irreführende Werbung im Lebensmittelbereich

Seit 01.01.2001 kann der VKI auch bei irreführender Werbung klagen. Bisher wurde dem VKI als Verbraucherorganisation vom Gesetzgeber die Kompetenz eingeräumt, für Konsumenten Musterprozesse zu führen und Verbandsklagen gegen unfaire Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erheben.

EU-Projekt im Hintergrund

Die EU-Kommission unterstützt den VKI nun im Rahmen eines eineinhalbjährigen Projektes, gegen irreführende Werbung bei Lebensmittel und Dienstleistungen mit Gesundheitsbezug vorzugehen. Der VKI wird dieses Projekt in Zusammenarbeit mit den deutschen Verbraucherschützern (Verbraucherzentralen Bundesverband) durchführen.

Schwerpunkte der Kontrolle

  • Werbung von Schlankheitsmitteln und -Instituten
  • Richtigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben
  • Verwendung von Gütezeichen
  • Untersuchung der Inhaltsstoffe.

Wer irreführender Werbung bei Lebensmittel und Dienstleistungen mit Gesundheitsbezug bemerkt, möge sich an die VKI-Rechtsabteilung wenden.

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Sozialministerium
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