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Info: Signaturgesetz ab 1.1.2000

Mit 1.1.2000 tritt in Österreich das Signaturgesetz in Kraft. Das Gesetz soll für elektronische Signaturen im Internet Rechtssicherheit schaffen.

"Sichere elektronische Signaturen" sind handschriftlichen Unterschriften hinfort in der Regel gleichzuhalten. Ausgenommen sind:

- formgebundene Rechtsgeschäfte des Familien- und Erbrechts (z.B. das eigenhändige Testament)

- Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte, die einer öffentlichen Form bedürfen (z.B. Notariatsakte,...)

- Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte und Eingaben, die zur Eintragung in ein öffentliches Register einer öffentlichen Form bedürfen (z.B. Eingaben an Firmenbuch oder Grundbuch)

- Bürgschaften

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