Per Inserat wurden gut bezahlte Jobs in der Werbung angepriesen, die Interessenten gehen zum "Casting" und werden dort dazu bewegt, erst einmal Fotos um 590 Euro zu bestellen. Einen Rücktritt schließt die Agentur - unzulässigerweise- aus.
Wer trotzdem vom Vertrag zurücktrat und nicht zahlte, wurde in der Folge mittels "Inkasso-Briefen" gemahnt. Verrechnet wurden überhöhte Mahnspesen und eine Inkassogebühr, so dass die Forderungen plötzlich weit über 1.000 Euro ausmachten. Als tatsächlicher Urheber der Schreiben stellte sich dann jedoch der Agenturchef heraus, der die Schreiben des Inkassobüros "konsultatio.at" selbst verfasst und mit fiktivem Namen unterschrieben hatte.
Der VKI erstattete Strafanzeige. Das Gericht nahm Täuschungsabsicht an und verurteilte den Unternehmer zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Info: Superlook/konsultatio.at: Ein Jahr bedingt für selbst gebasteltes Inkassoschreiben
Der Betreiber einer bekannten Wiener Modellagentur ist am 3.8.2005 im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.