Der VKI ist - im Rahmen eines EU-Projektes - mit Erfolg gegen irreführende Werbung auf der Verpackung von Eiern aus Bodenhaltung vorgegangen.
Freier Himmel, Wald und Berge
Anbieter von Eiern aus Bodenhaltung werben auf den Verpackungen mit weitläufigen Wiesenlandschaften, freiem Himmel, Wald und Bergen. Das weckt bei Verbrauchern den Eindruck, die Eier würden von Hühnern stammen, die eine großzügige Auslauffläche unter freiem Himmel zur Verfügung hätten. Schließlich gilt diese Freilandhaltung als tiergerecht und Verbraucher verbinden damit eine höherwertige Qualität der Eier.
Hühner in Bodenhaltung
Tatsächlich bedeutet "Bodenhaltung", dass die Hühner im Stallinneren gehalten werden und bis zu sieben Hühner auf einen Quadratmeter Bodenfläche kommen.
Auf den Kartons fanden sich zwar schriftliche Hinweise auf "Bodenhaltung", doch es kann nicht vorausgesetzt werden, dass der Durchschnittskonsument weiß, welche Bedeutung dem im EU-Recht festgelegten Begriff "Bodenhaltung" zukommt. Der Gesamteindruck der Eierkartons weckt vielmehr beim Durchschnittsverbraucher - gerade durch die bildlichen Darstellungen - den falschen Eindruck, die Eier würden von Hühnern stammen, denen Auslaufflächen im Freien zur Verfügung stehen. Keinesfalls weisen die bildlichen Darstellungen auf eine Haltung im Stallinneren hin.
Verstoß gegen UWG
Daher liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Der VKI hat die Anbieter wegen irreführender Werbung abgemahnt und Verbandsklagen angedroht. Die Anbieter haben aber fristgerecht strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. Nach Ablauf einer einige Wochen umfassenden Aufbrauchsfrist, dürfen derart irreführende Verpackungen nicht mehr verwendet werden. Damit konnten diese Fälle erfolgreich abgeschlossen werden.