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Info: VKI klagt wegen Jet2web -Weihnachtswerbung

Jet2web bewirbt mit Aonspeed 30 einen besonders günstigen ADSL-Zugang, der monatlich nur 199 Schilling (14,46 Euro) koste und unbeschränktes Downloadvolumen biete. Der VKI meint, diese Werbung ist irreführend und hat - im Auftrag des BMJ - auf Unterlassung geklagt.

Seit Mitte November bewirbt Jet2Web das Angebot Aon-speed 30 im Rahmen einer Weihnachtsaktion als günstigsten ADSL Zugang Österreichs, der für ein Jahr monatlich nur 199 Schilling (14,46 Euro) kosten und unbeschränktes Surfvergnügen bieten würde:

"Was wünschen sich Internet-Freaks zu Weihnachten? Mit Highspeed durchs Netz zu surfen, unlimitierte Datenmengen downloaden zu können und dafür lächerlich wenig zu bezahlen. Wer dieses "Weihnachtsgeschenk" bis 15.1.2002 annimmt, zahlt für "Aon-speed 30" mit ADSL ein Jahr lang nur ATS 199,-- / € 14,46 pro Monat. Damit ist das "Aon-speed 30 Weihnachts-Special der günstigste ADSL-Internetzugang Österreichs! Und das Extrazuckerl: Sie verfügen über unlimitiertes Downloadvolumen." (Werbefolder Jet2web)

Auch in der Fernsehwerbung werden ähnliche Aussagen getroffen. - Diese Werbung ist - aus Sicht des VKI - in zweierlei Hinsicht irreführend:

  • Tatsächlich sind neben den beworbenen 199 Schilling (14,46 Euro) noch 159 Schilling (11,55 Euro) für die ADSL Zugangsleistung zu berappen und nochmals 220 Schilling (15,99 Euro) für die Telefon-Grundgebühr. Insgesamt kostet das Paket also nicht 199 Schilling (14,46 Euro) sondern mindestens 578 Schilling (42,00 Euro).
  • Das unbeschränkte Surfvergnügen ohne "Downloadlimit" entpuppt sich schließlich als 30 Stundenlimitierung, für jede weitere Minute muss extra in die Tasche gegriffen werden.
  • Um Verbraucher vor den irreführenden Werbeaussagen von Jet2Web rasch und effizient zu schützen, hat der VKI nunmehr - im Auftrag des BMJ - beim Handelsgericht Wien einen Werbestopp per Einstweiliger Verfügung beantragt. Weiters wird eine Unterlassung ähnlicher Werbeaussagen für die Zukunft und eine mediale Richtigstellung der Irreführung von Jet2Web verlangt. Das Verfahren ist anhängig.

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