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Info: VKI-Sammelklagen gegen AWD

Eine weitere Vorfrage (Zulässigkeit der Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote) soll musterhaft durch die Instanzen geklärt werden. Prüfung der Vorwürfe des VKI auf "systematische Fehlberatung" durch den AWD verzögert sich weiter.

Der VKI hat beim Handelsgericht Wien Ende Juni 2009 eine erste, im Herbst 2009 eine zweite und im Jänner 2010 schließlich drei weitere Sammelklagen gegen den AWD eingebracht. Es sind rund 2500 Geschädigte beteiligt; der Streitwert aller Klagen zusammen beträgt rund 40 Mio Euro. Das Kostenrisiko trägt dabei der deutsche Prozessfinanzierer FORIS AG; dafür bekommt FORIS bei einem Sieg oder einem Vergleich eine Quote.

Der AWD hat - auch um das Verfahren zu verzögern - zwei Vorfragen aufgeworfen:
- Eine Sammelklage sei bei fehlerhafter Anlageberatung nicht zulässig.
- Eine Prozessfinanzierung mit Vereinbarung einer Erfolgsquote sei nicht zulässig - die Abtretungen der Ansprüche der Geschädigten an den VKI sei daher unwirksam.

Im Herbst 2010 war klar, dass alle fünf Richter dem Einwand des AWD gegen die Zulässigkeit der Sammelklagen nicht folgen, die Sammelklagen also zulässig sind  und die Entscheidung der Erstrichter auch nicht weiter anfechtbar ist.

Seither wird um die Frage der Zulässigkeit der Prozessfinanzierung gestritten. Dieser Einwand widerspricht zwar der bisherigen österreichischen Judikatur und Praxis, muss aber sinnvoller Weise dennoch vorweg geklärt werden.
Daher haben sich VKI und AWD geeinigt, diese Grundsatzfrage an einem Anspruch (aus der Sammelklage II) bis zum Obersten Gerichtshof auszustreiten und derweilen alle anderen Verfahren "ruhen" zu lassen; der AWD hat darauf verzichtet, daraus den Einwand der Verjährung abzuleiten.
Für die Geschädigten bedeutet dies jedoch eine weitere Verzögerung von mindestens einem Jahr, bis endlich auf die Klagsvorwürfe gegen den AWD in der Sache eingegangen werden wird.

Der AWD ist im Übrigen auch dabei hunderte Gerichtsverfahren mit Rechtsschutzversicherten zu vergleichen, um Urteile zu Fehlberatungen zu vermeiden. In diesen Vergleichen wird daher strengstes Stillschweigen vereinbart. Das Ausmaß der Fehlberatungen soll möglichst nicht an die Öffentlichkeit dringen.

Neben den Sammelklagen sind auch einige Musterprozesse des VKI gegen den AWD gerichtsanhängig. Diese werden selbstverständlich weiter geführt und zeigen sehr wohl auf (siehe unten), auf welche Weise AWD-Kunden falsch beraten worden sind.

Nächster Gerichtstermin in SK II: 7.12.2011

Kommentar: Die Gerichte sind mit Anlegerklagen überlastet. Verhandelt wird in den Akten oftmals alle halben Jahre ein Tag. Auf diese Weise wird man noch Jahrzehnte mit den Verfahren gegen AWD, MEL, Immofinanz, Constantia Privatbank und andere beschäftigt sein. Schließlich mussten alle Geschädigten binnen der kurzen Verjährungszeit von drei Jahren ab Schadenskenntnis klagen, sonst wären ihre Ansprüche verjährt. Ein Entwurf des Justizministeriums aus 2007 für eine geordnete Gruppen- und Musterklage hätte da viel abfedern können. Doch dieser Entwurf verstaubt seit damals in den Schubladen der Politik.

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