Der WEB/Bautreuhand/IMMAG - Skandal hinterließ tausende geschädigte Kleinanleger. In drei Strafverfahren wurden die Haupttäter, aber auch Beitragstäter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch führende Organe der Salzburger Sparkasse waren darunter. Das diesbezügliche Strafurteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Beweisverfahren ergibt aber ausreichend Anhaltungspunkte, um gegen die Salzburger Sparkasse Schadenersatzforderungen in Millionen-Euro-Höhe ableiten zu können.
Die Salzburger Sparkasse hat die Ansprüche zurückgewiesen und war - gegenüber den Anwälten der Geschädigten - auch nicht zu Gesprächen über einen Verjährungsverzicht bereit.
Die Rechtsanwälte Dr. Werner Steinacher, Dr. Manfred Korn und Ploil, Krepp & Partner haben Ende Jänner 2004 in zehn Musterfällen rund 495.000 Euro eingeklagt. Die Verfahren werden vom Versicherungsverband unterstützt und sollen eine Klärung der strittigen Sach- und Rechtsfragen bringen.
Wenn nun aber tausende weitere Geschädigte den Ausgang des Musterprozesses einfach abwarten würden, dann würden deren berechtigte Forderungen zwischenzeitlich verjähren.
Um diese Verjährung von Forderungen zu verhindern, hat sich das BMSGK eingeschaltet und den VKI beauftragt, zusammen mit den Anwälten der Geschädigten Sammelklagen nach österreichischem Recht zu organisieren.
Das Prozesskostenrisiko wird vom österreichischen Prozesskostenfinanzierer AdvoFin übernommen. Teilnehmer an der Sammelklage prozessieren daher ohne eigenes Risiko, verpflichten sich aber an AdvoFin eine Erfolgsquote von 37 Prozent abzuführen.
Mit dieser - in Österreich beispiellosen - Aktion zum Schutz von geprellten Kleinanlegern soll verhindert werden, dass sich mitverantwortliche Banken aus der Verantwortung stehlen.
Der WEB/Bautreuhand/IMMAG - Skandal
1975
Die WEB-Gruppe vertreibt ab Mitte der 70er Jahre Anlageprodukte unter der Bezeichnung "Hausanteilscheine". Den Anlegern werden besonders hohe Renditen versprochen und dazu Grundbuchsicherheit der Anleger, da nur in sichere Immobilien investiert würde. Die Produkte werden von verschiedenen Bautreuhandgesellschaften verkauft. Das Produkt erweist sich nur im Verkauf als erfolgreich, die Projekte erzielen aber kaum Gewinne, der Hotelbereich schreibt großteils Verluste.
1983
Ca. im Jahr 1983 wird klar, dass die Versprechungen den Anlegern gegenüber nicht eingehalten werden können. Aufgrund wechselseitiger Verschachtelungen mit der gemeinnützigen Wohnbaufirma WEB wäre die gesamte Unternehmensgruppe konkursreif. Die Schulden bei den drei Hauptgläubigerbanken betragen über 700 Mio. ATS. Alleine bei der Salzburger Sparkasse sind über 400 Mio. ausständig.
Ein damals erarbeitetes "Sanierungskonzept" sieht vor, den Verkauf von Hausanteilscheinen nochmals zu forcieren. Damit sollen alte Anleger ausbezahlt und die Schulden bei den Banken reduziert werden.
Um möglichst wenig Verbindung zu den alten erfolglosen Bautreuhandprodukten erkennen zu lassen, wird der neue Teilkonzern IMMAG gegründet.
Laut Urteil des OGH im Strafverfahren WEB I musste den Konzernspitzen damals klar gewesen sein, dass das Sanierungskonzept nicht funktionieren konnte. Die vorgeschlagene Sanierung war lediglich ein etwas kompliziertes "Schneeballsystem", das nur solange funktionieren konnte, wie neue Anleger genug Geld in den Konzern einzahlen. Das Ende war absehbar.
1989
Im Juni 1989 kommt es zum offenen Skandal: als Anlegergelder nicht mehr ausbezahlt werden können, erstattet die Arbeitkammer Salzburg Anzeige.
Anlegergelder um Umfang von rd. 1 Mrd. ATS sind verschwunden respektive im Konzern für einen großzügigen Lebensstil der Betreiber verbraucht worden.
Die Konzernspitzen werden daher wegen Untreue - nämlich missbräuchliche Verwendung der Anlegergelder - strafrechtlich verurteilt.
2003
Das Strafverfahren WEB III beginnt 1996. Dabei wirft die Staatsanwaltschaft den damaligen Managern der Salzburger Sparkasse vor, von den Untreuehandlungen spätestens ab 1986 gewusst zu haben und nicht nur nichts dagegen unternommen zu haben, sondern an der Täuschung der Anleger durch Mitwirkung an den sogenannten Verrechnungsrädern aktiv beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil wird 2003 gesprochen.
Um die triste Vermögenslage des WEB/Bautreuhand/IMMAG-Konzern zu verschleiern wurden ab 1984 an manchen Tagen bis zu 1,7 Mrd. ATS an einem Tag im Kreis bewegt, um Außenstehenden einen aktiven, erfolgreichen Wirtschaftsbetrieb vorzutäuschen. Die Konten, die an diesen Transaktionen beteiligt waren, befanden sich bei der Salzburger Sparkasse und wurden von einem Mitarbeiter unter Genehmigung des Vorstandes geführt.
Haftung der Salzburger Sparkasse
Sollte ein Zivilgericht - was zu erwarten ist - den Sachverhalt gleich wie das Strafgericht beurteilen, haftet die Salzburger Sparkasse den geschädigten Anlegern für das Fehlverhalten ihrer Organe. Damit ergibt sich für die Geschädigten Anleger erstmals eine hohe Wahrscheinlichkeit ihren restlichen Schaden ersetzt zu erhalten.
Wer kann Ansprüche geltend machen?
Nach derzeitigem Überprüfungsstand kann ein sehr großer Kreis von Anlegern Schadenersatzansprüche gegen die Salzburger Sparkasse mit den hier beschriebenen guten Erfolgsaussichten geltend machen.
Das betrifft nach unserer Beurteilung sowohl "Alt-Anleger", d.h. Hausanteilscheinzeichner aus dem Zeitraum 1978 bis 1984, als auch solche Hausanteilscheinzeichner aus den Jahren 1985 bis Sommer 1989, ebenso aber auch Wohnsparer und IMMAG-Aktionäre. Unsere Empfehlung richtet sich daher an alle Anlegergruppen.
Ausgenommen davon sind nur jene Beteiligungen, für die bereits im Zusammenhang mit der Sparkasse Bregenz und der Privatinvest Bank (ehemals Bankhaus Daghofer) ein Vergleich mit einem 50-prozentigen Schadensausgleich abgeschlossen wurden, sofern im Rahmen dieses Vergleichs damals auf allfällige weitere Schadensansprüche gegen Dritte, also auch die Salzburger Sparkasse, verzichtet wurde.
Musterprozess bei Gericht anhängig
Ende Jänner 2004 haben die Anwälte Dr. Werner Steinacher, Dr. Manfred Korn und Ploil, Krepp & Partner Wien in zehn Musterfällen Schadenersatz in Höhe von 450.000 Euro gegen die Salzburger Sparkasse eingeklagt. In diesen Fällen sollen die Sach- und Rechtsfragen bis zum Obersten Gerichtshof ausjudiziert werden. Der Versicherungsverband der österreichischen Rechtsschutzversicherungen finanziert diese Verfahren.
Die tausenden weiteren Geschädigten können aber den Ausgang dieser Musterprozess nicht einfach abwarten. Denn wenn die Musterprozesse rechtskräftig gewonnen sind, sind die Ansprüche aller anderen Geschädigten mit Sicherheit verjährt.
Sammelklagen gegen Verjährung von Ansprüchen
Geschädigte, die für Schadenersatzklagen über die Deckung einer Rechtsschutzversicherung verfügen bzw. die das Prozesskostenrisiko selbst tragen können und wollen, sollten daher rasch ebenfalls Klagen einbringen.
Geschädigte, die das Prozesskostenrisiko nicht selbst tragen können oder wollen, können sich bei Sammelklagen mit Prozesskostenfinanzierung beteiligen.
Das BMSGK hat den VKI mit der Organisation von Sammelklagen nach österreichischem Recht beauftragt. Das Prozesskostenrisiko wird vom Prozesskostenfinanzierer AdvoFin übernommen. Die Geschädigten tragen also selbst kein Risiko, verpflichten sich aber, im Erfolgsfall an AdvoFin eine Quote von 37 Prozent des ersiegten Betrages zu bezahlen.
Diese Sammelklagen haben das Ziel, eine Verjährung berechtigter Ansprüche zu verhindern.
Beteiligung an Sammelklagen
Die Beratung der geschädigten Anleger und die Führung der Sammelklagen liegt in der Hand folgender Rechtsanwälte:
- Dr. Werner Steinacher Rechtsanwalt GmbH, Jahnstraße 11, 5020 Salzburg, Tel. 0662/88 34 73, Fax 0662/88 34 73-2, E-Mail: office@law-sbg.at siehe Web-Klagen.at
- Dr. Manfred Korn, Stelzhamerstraße 5a, 5020 Salzburg, Tel. 0820/82 00 78, Fax 0820/82 00 79, E-Mail: manfred.korn@kanzleizentrum.at. siehe Link Web-Drei.at
- Dr. Rudolf Tobler, Untere Hauptstraße 72, 7100 Neusiedl am See, Tel. 02167/22 53, Fax 02167/22 53-13, E-Mail: office@tobler-goetz.at. siehe Link Web-Rechtsverfolgung.at
Geschädigte sind aufgerufen, sich mit den Anwälten in Verbindung zu setzen. Im Internet kann man auf den Homepages der genannten Anwälte die notwendigen Informationen zur Teilnahme an Sammelklagen auffinden und herunterladen. Die Anwälte verrechnen für die Prüfung einer Betteilung an den Sammelklagen ein Pauschalhonorar (siehe auf deren Homepages).