Zum Inhalt

Info: Wer ist "Friedrich Müller"?

Neueste Informationen rund um ein Versandunternehmen mit aggressiven Gewinnspielen.

Gewinnspiele von "Friedrich Müller" sind für viele Verbraucher offenbar ein Ärgernis. Die Beschwerden reißen nicht ab. Die Adressaten bekommen eine Zusendung, einen namhaften Geldbetrag gewonnen zu haben und bestellen daraufhin Waren. Tatsächlich - dies kann man in den kleingedruckten und im Kuvert der Aussendungen versteckten Teilnahmebedingungen lesen - haben aber die "Gewinner" nur anteilig "gewonnen", der Geldbetrag wird auf alle Rücksendungen der Gewinnanforderungen aufgeteilt und bei Unterschreiten einer Mindestsumme wird der Gewinn gar nicht ausbezahlt. Das Geld wandert in einen Jackpot und irgendwann gewinnt ein Teilnehmer dann einen Millionenbetrag.

Gegen ein Gewinnspiel, wo jeder Teilnehmer weiß, dass er nur die minimale Chance hat als einer von vielen einen Gewinn zu bekommen, wäre wenig einzuwenden. Bei der Gestaltung im vorliegenden Fall gehen aber eine Vielzahl der Adressaten (irrtümlich) davon aus, bereits gewonnen zu haben.

Dem VKI liegt nun ein Fall vor, wo ein Verbraucher - in der Meinung Millionär zu sein - zwei Gebrauchtwagen angekauft hat. Nun musste er den Kaufvertrag stornieren und rund 20.000.- Schilling Stornogebühren zahlen. Diesen Schaden wird der VKI nun in einem Musterprozess geltend machen (siehe dazu auch OGH 24.2.1998, 4 Ob 53/98t, KRES 10/76).

- Hinter den Marken "Friedrich Müller", "Europaversand", "Paraholding" und "Europa Warentest" verbirgt sich die Firma EVD Direktverkaufsgesellschaft mbH in 1020 Wien, Vereinsgasse 19 (Tel.: 01.21777-0; Fax: 01.21777-500).

- Die Arbeiterkammer hat gegen diese Form des Gewinnspieles eine rechtskräftige einstweilige Verfügung erwirkt (HG Wien 25. 7. 1997, 24 Cg 48/97k) und die Firma hatte sich in der Folge in einem gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung verpflichtet. Dennoch werden diese Gewinnspiele weiter veranstaltet. Daher wird gegen die Firma Exekution geführt.

- Grundlage für die Tätigkeit solcher Firmen ist auch ein schwunghafter Adressenhandel. Der VKI ist daher gegen die Klausel "Ich stimme ausdrücklich einer Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung meiner Daten im In- und Ausland zu" mit Verbandsklage vorgegangen und hat das Verfahren rechtskräftig gewonnen. Der OGH hat dieser Tage die ao Revision der Gegenseite mit interessanter Begründung zurückgewiesen (OGH 27.1.1999, 7 Ob 326/98m - Bericht in der nächsten Ausgabe der Informationen zum Verbraucherrecht).

=> Schließlich plant das Justizministerium im Zuge der nächsten Novelle zum Konsumentenschutzgesetz diese Form von Gewinnspielen in einer Verwaltungsstrafbestimmung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verbieten. Der VKI verlangt aber auch eine deutliche Anhebung der angedrohten Verwaltungsstrafen (dzt. bis 40.000.-), damit die Strafe nicht einfach im Marketingbudget einkalkuliert werden kann.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang