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Klage gegen Telekom erfolgreich!

Am 4.1.2006 verpflichtete sich die Telekom gegenüber dem VKI zur Unterlassung irreführender Werbung für ihre "Calling Card".

Man kauft mit der Wertkarte ein Guthaben und kann damit über eine Zugangsnummer aus dem Ausland nach Österreich telefonieren. Laut den Werbefoldern ohne Zusatzgebühr sowohl von Münztelefon, Handy und lokalem Festnetz aus, grenzenlos günstig.

Beim VKI meldeten sich in der Folge Konsumenten, die im Sommer mit der Calling Card von Frankreich und Norwegen nach Hause telefoniert hatten. Nach dem Urlaub dann die böse Überraschung auf der Telefonrechnung- in einem Fall über 100 Euro höher als sonst für das Wählen der angeblich "kostenlosen"  Zugangsnummer.

Außergerichtlich wollte die Telekom nicht einlenken, weshalb der VKI - im Autrag des BMSG- auf Unterlassung nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb klagte. Das Verfahren endete mit einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich, die Telekom ersetzte den Kunden den entstandenen Schaden.

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