Am 30.09.2019 hat die Rose Gesellschaft mbH, die die Inhaberin des Jones-Onlinestores ist, einen Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens beim Handelsgericht Wien eingebracht. Laut Aussendung des Unternehmens wird Gläubigern eine Quote von 20% geboten.
In der Aussendung heißt es weiter, dass aus rechtlichen Gründen die von der Rose Gesellschaft mbH ausgegebenen Gutscheine und Gutschriften mit 30.9.2019 ihre Gültigkeit verlieren.
Dies ist insofern nicht richtig, als die Gutscheine mit der Insolvenz nicht verfallen. Der Unternehmer darf wegen des Verbotes der Gläubigerbegünstigung zwar keine Gutscheine mehr einlösen, aber die Gutscheine verlieren nicht per se ihre Gültigkeit. Vielmehr können Personen, die noch Gutscheine haben, ihre Forderung beim Insolvenzgericht anmelden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Forderungsanmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,-- anfällt. Bei einem Gutschein von zB EUR 100,- und einer Insolvenzquote von 20 Prozent würde man aus der Insolvenz nur EUR 20,- erhalten, sohin weniger als die zu zahlende Gerichtsgebühr. Die Gerichtsgebühr kann daher höher sein als der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz. Eine Anmeldung im Insolvenzverfahren ist daher nur dann anzuraten, wenn es sich um einen höheren Gutschein handelt.
Von der Insolvenz nicht betroffen seien laut Aussendung Gutscheine der Franchise Partner. Laut Aussendung führt die Rose Gesellschaft mbH 38 Stores in Eigenregie. In 16 Jones Stores in Österreich gibt es eigenständige Franchisenehmer. Welche Stores die insolvente Rose Gesellschaft mbH führt, und welche von selbständigen Dritten geführt werden, war uns in der Kürze nicht möglich herauszufinden. Schauen Sie sich bitte ihren Gutschein genau an, welcher Unternehmer hier angegeben ist.