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Musterbrief bei automatischer Vertragsverlängerung bei Parship

Das OLG Wien (129 R 3/17k) hat entschieden, dass es für eine gültige automatische Vertragsverlängerungen nicht ausreicht, wenn Parship (nun: PE Digital GmbH) ein nichtssagendes Email schickt, das bloß einen Link zur Parship-Homepage enthält. Dies erfüllt nicht das Erfordernis eines besonderen Hinweises, durch den der Verbraucher auf die Vertragsverlängerung hingewiesen wird.

Betroffene, die ein solches Erinnerungs-E-Mail erhalten und den Ablauf der Kündigungsfrist übersehen haben, können die  Rückerstattung des verrechneten Entgelts für den verlängerten Vertragszeitraum verlangen, wenn sie die Dienste von Parship nicht mehr in Anspruch genommen haben. Den Musterbrief finden Sie im Anhang.

Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig, aber vollstreckbar.

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