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Neu seit 1.1.2008: Vorlagepflicht für Energieausweis

Mit 1. Jänner 2008 ist das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Verpflichtung von Verkäufern oder Vermietern von Immobilien, dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis (Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz) vorzulegen.

Mit dem Energieausweis erhalten Käufer und Mieter einer Immobilie eine vergleichbare Information über den energetischen Standard des betreffenden Objekts und können so die Höhe der zu erwartenden Energiekosten in ihre Kauf- oder Mietentscheidung einfließen lassen.

Bis 1. Jänner 2009 trifft die Vorlagepflicht jedoch nur Verkäufer und Vermieter von Immobilien, deren Baubewilligung nach dem 1. Jänner 2006 (Neubau) erteilt wurde.

Erst ab 1. Jänner 2009 haben alle Käufer oder Mieter von Immobilien das Recht auf die Vorlage des Energieausweises.

Der Energieausweis ist dem Käufer oder Mieter spätestens bei Vertragsunterfertigung vorzulegen. Wird der Energieausweis nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt vom Käufer oder Mieter verlangt, dann gilt nach dem Gesetz eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.energyagency.at/(de)/index.htm

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