72 geschädigte Frauen aus Österreich fordern - vertreten durch den VKI - rund 550.000 Euro Schadenersatz von der Allianz Frankreich als Haftpflichtversicherer des Herstellers PIP. Die Allianz lehnt es ab, für 69 bislang nicht eingeklagte Fälle auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. Der VKI wird daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - in weiteren 15 Fällen, die sonst 2013 zu verjähren drohen, in Paris Klage gegen die Allianz einbringen. Im April startet dann in Marseille auch der größte Strafprozess in der französischen Justizgeschichte gegen den Hersteller PIP und seine leitenden Angestellten. Auch dabei werden die Interessen der 72 geschädigten Österreicherinnen vom VKI vertreten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien hat - im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums - 72 Fälle von Frauen gesammelt, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt sehen. Sei es, dass die Implantate undicht waren und ausgetauscht werden mussten, sei es, dass der jeweilige Operateur wegen der Produktgefahren zu einem raschen Austausch rät.
Der VKI verlangt nun von der französischen Haftpflichtversicherung der Firma PIP, der Allianz Versicherung in Paris, für diese 72 Frauen Schadenersatz in Höhe von rund 550.000 Euro. Drei Musterprozesse wurden in Paris gegen die Allianz anhängig gemacht. Für weitere 69 gleichgelagerte Fälle hatte der VKI den Versicherer aufgefordert, auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. Das hat die Allianz nun abgelehnt.
"Es ist empörend, dass ein großer Versicherungskonzern darauf setzt, dass sich Geschädigte, die Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Haftpflichtversicherung geltend machen, ein Gerichtverfahren nicht leisten können und deren Ansprüche daher durch Verjährung wegfallen könnten," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Der VKI wird daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - weitere 15 Fälle, die im Jahr 2013 verjähren könnten, gegen die Allianz Versicherung einklagen.
"Wir appellieren weiter an den Konzern der Allianz Versicherung, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu werden und unnötige Parallelverfahren zu vermeiden", ergänzt Dr. Kolba. In allen Schadensfällen wendet die Versicherung gebetsmühlenartig ein, dass der Versicherungsvertrag eigentlich unwirksam sei und für Frauen aus dem Ausland keine Haftung bestünde. "Diese Fragen kann man gut und günstig in einigen Musterprozessen klären. Nur müssten die restlichen Frauen vor einer Verjährung ihrer Forderungen geschützt werden," erklärt Dr. Kolba.
Die geschädigten Frauen haben sich auch den anhängigen Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Mitte April 2013 soll das erste Strafverfahren in Marseille über die Bühne gehen. Es soll bis zu 5000 Privatbeteiligte geben; die Gruppe der Österreicherinnen sei die größte Gruppe von Frauen aus dem Ausland. Man munkelt, dass dieses Verfahren das größte in der französischen Justizgeschichte werden könnte.