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Reisemängel - auch Preisminderung über Frankfurter Liste möglich

Übelriechende und schadstoffhältige Rauchwolken über Ferien-Club-Anlage rechtfertigen eine Preisminderung um 50 Prozent, weil diese Ge-ruchsbelästigung weit über das - in der Frankfurter Liste angenommene - Durchschnittmaß hinausgeht. Auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist berechtigt.

Reisende buchten einen All-Inclusive-Club und mussten vor Ort feststellen, dass fast die gesamte Dauer ihres Urlaubes täglich etwa zwei Stunden am Abend von der nahem Mülldeponie gelbe, übelrie-chende, toxische Rauchwolken über die Anlage zogen. Dies war dem Reiseveranstalter auch schon vor Buchung der Reisenden bekannt; allein er hatte diese bei Buchung nicht darauf hingewiesen.

Der Reiseveranstalter versuchte den Mangel "klein zureden": Die Beeinträchtigung habe "nur" zwei Stunden am Tag gedauert. Das Gericht geht da nicht mit: Es stehe nicht die Dauer der Beeinträchtigung, sondern deren Intensität und Gefährlichkeit im Vordergrund.

Das Berufungsgericht sah eine Preisminderung von 50 Prozent und einen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude in Höhe von 25 Euro pro Tag und Person als gerechtfertigt an.

HG Wien 28.2.2006, 1 R 30/06t
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Klagevertreter: RA Dr. Markus Freund, Wien

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