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Sachwalterrecht neu ab 1.7.2007

Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz SWRÄG 2006 trat mit 1.7.2007 in Kraft und bringt einige wesentliche Änderungen.

Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz SWRÄG 2006 (BGBl. I Nr. 92/2006) wurde am 23. 6. 2006 kundgemacht und trat am 1. Juli 2007 in Kraft. Es bringt wesentliche Änderungen vor allem des 4. Hauptstückes und ein neues 5. Hauptstück des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetzes, des Ehegesetzes, Außerstreitgesetzes, der Notariatsordnung und auch des Konsumentenschutzgesetzes (betreffend Heimverträge) mit sich.

In jüngerer Zeit konnte eine deutliche Zunahme der Anzahl von Sachwalterschaften verzeichnet werden. Einer der Gründe dafür liegt in der generell steigenden Lebenserwartung, und der damit einhergehenden höheren Anzahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Auf der anderen Seite wurden aber auch die formalrechtlichen Anforderungen im Geschäftsleben, der öffentlichen Verwaltung und der sozialen Wohlfahrt immer höher und komplizierter.

Wesentliche Ziele des neuen Gesetzes sind es, dem starken Anstieg der Sachwalterschaften gegenzusteuern, den persönlichen Kontakt zu Betroffenen zu intensivieren und deren Autonomie zu erhöhen. Andererseites wird eine Senkung der Kosten für die Gerichte erwartet.

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