Während der nächsten 9 Monate soll für nahezu alle Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern eine außergerichtliche Schlichtung angeboten werden.
Kostenlos (die Kosten trägt als Fördergeber das BMASK)
Unabhängig (Leiterin ist die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Irmgard Griss)
Rasch (binnen 90 Tagen)
Freiwillig (beide Seiten müssen im Ergebnis zustimmen)
Vertraulich (Verschwiegenheit insbesondere auch gegenüber Medien wird vereinbart)
Die Banken (in Bezug auf Fremdwährungskredite) und der Elektro- und Möbelhandel haben vorweg Ihre Mitwirkung an der Schlichtung erklärt.Andere Branchen werden folgen. Die Verbraucher können sich aber mit allen Problemen - egal mit welchem Unternehmen - an die Schlichtung wenden.
Einzige Voraussetzung: Der Verbraucher muss (selbst oder vertreten etwa von einer Verbraucherorganisation) bereits - offensichtlich erfolglos - versucht haben, das Problem im Dialog mit dem Unternehmer beizulegen.
Nach 9 Monaten Schlichtung werden die Erfahrungen evaluiert und an das Konsumentenschutzministerium berichtet.