Urteil: Republik haftet für Nachlässigkeiten der BWA im AMIS-Skandal
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) gab einer Feststellungsklage eines AMIS-Geschädigten gegen die Republik Österreich statt; die Republik haftet für Schäden aus dem AMIS-Skandal.