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Urteil: Berufungsgericht bestätigt Amtshaftung des Staates bei AMIS-Skandal

Bei schweren Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz muss die Aufsichtsbehörde einschreiten, sonst droht die Amtshaftung.

In diesem Musterprozess versucht ein Geschädigter des AMIS-Skandals die Feststellung gerichtlich durchzusetzen, dass die Republik Österreich für jene Schäden haftet, die durch Fehlleistungen der Wertpapieraufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten gegenüber den AMIS-Firmen entstehen werden. Das Erstgericht gab der Klage statt; das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu.

Das Berufungsgericht geht von folgender Rechtsansicht aus: Wird von den zuständigen Organen ein Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) festgestellt, so ist (also keine "Kann-
Bestimmung"!) in einem abgestuften Verfahren zunächst
1. die Zwangsstrafe anzudrohen,
2. im Wiederholungs- oder Fortsetzungsfall den Geschäftsleitern die Geschäftsführung
zu untersagen und die vorher angedrohte Zwangsstrafe nunmehr zu vollziehen
3. und schließlich die Konzession zurückzunehmen.

Da bereits im Mai 1999 schwere Verstöße gegen das WAG festgestellt wurden (die AMV hielt ohne Bankenkonzession Kundengelder und hatte gegen alle im Konzessionsbescheid enthaltenen Auflagen
verstoßen), erforderten diese Verstöße jedenfalls Maßnahmen der Behörde. Die Behörde
hatte hierbei keinerlei Ermessen und war daher zum Einschreiten nicht nur berechtigt,
sondern auch verpflichtet! Die gelebte Übung der Behörde, sich bloß mit einer Meldung an
das Finanzministerium zu begnügen, sei "nicht vertretbar" gewesen. Der Behörde half es
auch nichts, sich auf die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer zu
berufen, war ihr doch unabhängig davon die Gesetzesverletzung aufgrund ihrer eigenen Vor-
Ort-Prüfung positiv bekannt.

Insgesamt war das Behördeverhalten daher nicht nur rechtswidrig, sondern auch unvertretbar - und daher schuldhaft iSd Amtshaftungsgesetzes (AHG).

Es bleibt abzuwarten, ob die Republik die ao Revision erhebt. Aber noch viel interessanter ist es, welche Angebote die Republik nunmehr den AMIS-Geschädigten unterbreiten wird.

OLG Wien 9.7.2008, 14 R 27/08f
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Klagevertreter: Dr. Benedikt Wallner, RA in Wien

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