Wie berichtet ( Informationen zum Verbraucherrecht 2/1998 ) hat die Arbeiterkammer in einer Verbandsklage nach dem UWG gegen die Firma EVD Direktverkaufs GmbH (Marke: "Friedrich Müller") eine Einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes Wien erwirken können. Die Rechtsmittel gegen diese Einstweilige Verfügung wurden nun ausgeschöpft und die Einstweilige Verfügung letztendlich vom OGH bestätigt.
OGH 24.2.1998, 4 Ob 25/98z
Volltextservice