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Urteil: EVD Direktverkauf AG (IVH, Friedrich Müller) zu 1,2 Mio öS verurteilt

Das HG Wien hat in einem Musterprozess des VKI die Firma EVD Direktverkauf AG zur Zahlung von 89.024,22 Euro (1.225.000 Schilling) aus einem "Bar-Anteils-Gewinn" an eine Wiener Pensionistin verurteilt. Das ist der höchste Gewinn, der bislang nach dem Konsumentenschutzgesetz einem Verbraucher aus irreführenden Gewinnzusagen von Unternehmern zugesprochen wurde.

Gewinnzusagen an Verbraucher verschickt

Die Firma EVD Direktverkauf AG versendet unter verschiedenen Markennamen ("Friedrich Müller", "IVH", usw.) Gewinnzusagen an Verbraucher. Im VKI türmen sich die Beschwerden von enttäuschten "Gewinnern", die sich von EVD an der Nase herumgeführt sehen.

"Gewinn verfällt"

Im konkreten Fall bekam die Konsumentin im August 2001 eine Zuschrift der "IVH-Rechtsabteilung" in der ihr angedroht wurde, ihr 1.225.000 Schilling Bar-Anteil-Gewinn würde verfallen, sollte sie sich nicht sofort melden. Aufgrund der absoluten Dringlichkeit biete man an, den Gewinn auch telefonisch anzufordern. Nur im Kleindruck dafür die Kosten: 50 Schilling pro Minute. Ruft man an, so können die Kosten "mit Leichtigkeit einige hundert Schilling ausmachen", stellte das Gericht fest.

Bauernfängerei

Die Konsumentin hat den vermeintlichen Gewinn angefordert und nicht ausbezahlt bekommen. Das Argument von EVD: In den Teilnahmebedingungen - kleingedruckt auf der Innenseite des Kuverts und schwer zu lesen - sei festgehalten, dass alle Gewinne aufgeteilt zur Auszahlung gelangen würden und der Anteil des einzelnen durch die Häufigkeit der eingegangenen Meldungen bestimmt werde. "Gewinne" unter 40 Schilling würden aus Kostengründen nicht ausbezahlt.

VKI-Klage war erfolgreich

Die Konsumentin hat ihren Anspruch dem VKI abgetreten, der VKI hat EVD geklagt und nun Recht bekommen: Das HG Wien geht von einer irreführenden Gewinnzusage aus und spricht den vermeintlichen Gewinn zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Höchster Betrag

Das ist der bislang höchste Betrag, den ein Gewinnspiel-Opfer von österreichischen Gerichten zugesprochen bekommen hat. Die Idee des Gesetzgebers beginnt zu greifen: Wenn Unternehmer bei irreführenden Gewinnzusagen damit rechnen müssen, zur Kasse gebeten zu werden, dann wird sich diese Belästigung bald aufhören.

Spende an Krebshilfe

Die Klagssumme wird im übrigen, wenn das Urteil rechtskräftig wird und der Betrag einbringlich gemacht werden kann, nach Abzug der Kosten der Prozessführung an die Krebshilfe gespendet werden.

Rechtsschutzversicherung ratsam

Der VKI rät Gewinnspiel-Opfern allerdings nur dann zu einer Klage, wenn eine Rechtsschutzversicherung Kostendeckung gibt. Im übrigen wird der VKI mit weiteren Musterprozessen versuchen, den Markt unseriöser Gewinnversprechen zu bereinigen.

VKI-Vertreter: Dr. Alexander Klauser, RA in Wien

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