Das OLG Wien hat sechs Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines exklusiven Wiener Fitnesscenters als unzulässig angesehen. Als Beispiel seien folgende Klausel angeführt:
Geräte auswechseln
"Ein Anspruch auf Nutzung einzelner Geräte besteht nicht. Healthland hat das Recht, einzelne Geräte und Einrichtungen auszuwechseln oder durch andere zu ersetzen". Die Klausel wurde deswegen beanstandet, weil nach Ansicht des Gerichtes - bei kundenfeindlichster Auslegung - das Fitnesscenter sogar alle modernen elektronisch gesteuerten Geräte entfernen und durch Springschnüre ersetzen könnte und dies natürlich einen wesentlichen Eingriff darstellen würde.
"Clubübergreifende Mitgliedschaftsverträge werden durch die Schließung oder Verlegung eines Clubs nicht berührt". Ausgehend von dem Umstand, dass vom betroffenen Unternehmen drei Fitnesscenter betrieben werden, wurde diese Klausel keinesfalls als nur geringfügiger Eingriff angesehen.
Sofortige Kündigung
"Healthland ist berechtigt die Mitgliedschaft ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Terminen und ungeachtet allfälliger Kündigungsverzichte mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, wenn das Mitglied trotz vorheriger Abmahnung gegen die Bade- und Hausordnung verstößt oder einen sonstigen wichtigen Grund zur Beendigung der Mitgliedschaft setzt, in welchem Fall der Mitgliedsbeitrag für den Monat der Kündigung jedenfalls zu entrichten ist." Diese Klausel ist zum einen intransparent, weil sie eine unklare Verweisung auf die Bade- und Hausordnung enthält. Zum anderen ist sie auch gröblich benachteiligend, weil für die Auflösung des Dauerschuldverhältnisses ein wichtiger Grund vorliegen muss. Ein Verstoß gegen die Bade- und Hausordnung könnte aber ohne Bedachtnahme auf die Wichtigkeit oder die Gefährdungseignung der Verbraucher-Handlungen zur Kündigung führen.
Haftung eingeschränkt
In den anderen beanstandeten Klauseln wurde etwa die Haftung des Fitnesscenters wesentlich eingeschränkt oder eine Möglichkeit zur einseitigen Preisänderung geschaffen, welche an keine sachlichen Voraussetzungen gebunden ist. Das Urteil ist rechtskräftig.