Die geschädigte Verbraucherin hatte eine Mineralwasserflasche aus dem Kühlschrank entnommen, die Flasche war geplatzt und die Verbraucherin am Auge verletzt worden. Nach Feststellungen des Sachverständigen war der Unfall durch einen feinen Haarriss im Glas verursacht worden. Das Gericht verurteilte den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz zum Schadenersatz. Auf ein Verschulden des Herstellers am Fehler komme es - bei der Produkthaftung - nicht an.
Urteil: Getränkehersteller haftet für Haarriß in Flaschenhals
Diesmal ein deutsches Urteil zur Produkthaftung bei explodierenden Mineralwasserflaschen.