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Urteil: Lücke im Minderjährigenschutz

Ein Kreditvertrag einer 18-Jährigen ist zwar unwirksam, dennoch soll sie das - inzwischen verbrauchte - Geld zurückzahlen.

Der VKI unterstützte eine achtzehnjährige Musikstudentin, die von der PSK auf Rückzahlung eines Kredites (Ausnützung des Überziehungsrahmens) geklagt worden war. Der Klage wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien rechtskräftig stattgegeben.

Die Studentin war im Unfrieden aus dem Elternhaus ausgezogen, führt seit diesem Zeitpunkt gegen die Eltern ein Verfahren auf Zahlung von Unterhaltsleistungen und fristet ihr Leben von Sozialhilfeleistungen bzw. Zuwendungen von Bekannten. In Erwartung von Unterhaltszahlungen der Eltern eröffnete sie bei der PSK ein Girokonto und bekam anstandslos einen Überziehungsrahmen von 20.000 Schilling eingeräumt. Dies ohne Zustimmung der Eltern, ohne Nachfrage nach einem Einkommen und in Kenntnis des Umstandes, dass sie noch minderjährig war. Die Studentin nutzte den Kreditrahmen aus, verwendete das Geld zur Deckung des Lebensunterhaltes und konnte - als der Betrag fällig gestellt wurde - nicht zurückzahlen, da die Unterhaltsleistungen der Eltern immer noch ausstanden.

Die PSK klagte die Studentin. Der VKI übernahm den Musterprozess und wendete ein, dass der Vertrag rechtsunwirksam sei, da sich die Studentin als Minderjährige ohne Einkommen selbst nicht wirksam verpflichten konnte und eine Zustimmung der Eltern nicht vorlag. Dieser Argumentation folgten die Gerichte auch. Der Kreditvertrag ist unwirksam.

In der Folge gingen die Gerichte aber davon aus, dass die Minderjährige das herausgeben müsse, was sie für sich nutzbringend verwendet habe. Da sie mit dem Kredit ihren Lebensunterhalt fristete, müsse sie das erhaltene Geld zurückzahlen. Hätte sie mit dem Geld nicht ihren Lebensunterhalt bestritten, sondern Luxusgüter angeschafft oder das Geld sinnlos an Spielautomaten verspielt, so müsste sie nichts zurückzahlen.

Diese Konsequenz des Gesetzes zeigt eine schwere Lücke im Schutz Minderjähriger bei Bankverträgen auf. Es kann nicht sein, dass Banken leichtfertig Kredite an Jugendliche verkaufen und trotz unwirksamer Verträge das - gutgläubig verbrauchte - Geld zurückfordern können. Der VKI wird daher darauf drängen, dass diese Lücke im Schutz Minderjähriger vom Gesetzgeber rasch geschlossen wird.

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