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Urteil: OLG Wien bestätigt Gewinnanspruch

Die BAK hat einen Musterprozess gegen IVH gewonnen.

Im konkreten Fall hatte der Konsument ein persönlich an ihn gerichtetes Schreiben erhalten, auf dem sein Name auf einer Computerliste mit den aktuellen Gewinnkandidaten stand und daneben der Betrag, der in bar ausbezahlt wird. Der Konsument kam der Aufforderung nach, das Neue Leben Zertifikat samt Gewinnanforderung, bis spätestens 5. Mai einzusenden, und war im Glauben, bereits gewonnen zu haben. Wie in den bereits vorliegenden Gewinnspielurteilen führte das OLG Wien aus, dass für die Beurteilung der Gewinnzusage der objektive Maßstab des verständigen Verbrauchers maßgebend ist. Weiters, dass für die Beurteilung eines Konvoluts von Unterlagen der Gesamteindruck entscheidend ist, und mehrdeutige Informationen stets zu Lasten des Gewinnspielveranstalters gehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

OLG Wien 2 R 49/03w
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Klagevertreter: Dr. Walter Reichholf

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