Die Firma EVD Direktverkaufs Ges.m.b.H. (Marke "Friedrich Müller") verwendete ein Foto eines Fernsehbildes ihres damaligen Rechtsanwaltes mit der Bildunterschrift "Konflikte" und dem Namen des Rechtsanwaltes im Zuge der Werbung für ihre Gewinnspiele.
Der ORF klagte auf Unterlassung und beantragte eine Einstweilige Verfügung.
Im Verfahren um die EV hat der OGH nunmehr den außerordentlichen Revisionsrekurs von EVD zurückgewiesen. Der OGH hielt fest, dass EVD offensichtlich versucht habe, sich auf diese Weise den technischen und organisatorischen Aufwand des Klägers ebenso wie das Ansehen von dessen Sendungen im allgemeinen bzw. der Sendereihe "Konflikte" im besonderen für eigene Zwecke mühelos zu Nutze zu machen. Dies widerspreche dem Schutzzweck des § 76a Abs 1 UrhG.