Die AK OÖ hat uns folgendes interessante Urteil in Sachen Schadenersatz aus falscher Anlageberatung übersendet:
Der klagende Verbraucher war über einen Bekannten an die Beklagten geraten, welche als Anlageberater tätig waren, sich aber privat an dem Pyramidenspiel "Euro-Light" beteiligten. Um selbst in eine höhere Gewinnebene zu kommen bemühten sie sich neue Bewerber zum Beitritt zur Gesellschaft zu bewegen. Die Beklagten stellten gegenüber dem Kläger "Euro-Light" als Lottospielsystem vor, präsentierten es nicht als Spiel, sondern als Geldanlageform. "Euro-Light" sei kein Pyramidenspiel sondern eine "supersichere Sache", mit der man unheimlich viel "Kohle" machen könne. Zur Veranschaulichung wurden dem Kläger auch Auszahlungsbelege an andere Mitspieler vorgelegt. Schlussendlich unterfertigte der Kläger eine Beitrittserklärung und bezahlte rund S 35.000,--.
Das Berufungsgericht verwies auf die Entscheidung des OGH vom 15.7.1997, 1 Ob 182/97i (KRES 9/63) wonach der Anlageberater oder auch der Anlagevermittler zur Aufklärung seiner Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet ist. Stellt er ein typisches Risikogeschäft als eine sichere Anlageform hin und veranlasst er dadurch den Anleger zur Zeichnung einer solchen Beteiligung, dann haftet er für die fehlerhafte Beratung selbst dann, wenn er von der Seriosität des Anlagegeschäfts überzeugt gewesen sein sollte, weil er ein solches Geschäft nicht ohne weiteres als sichere Anlageform anpreisen darf. Verfügt der Anlagevermittler nicht über objektive Daten bzw. entsprechende Informationen, sondern nur über unzureichende Kenntnisse, muss er dies dem Anlageinteressenten offenlegen. Verletzt er diese Verpflichtung, haftet er persönlich aus einem (stillschweigend geschlossenen) Auskunftsvertrag gemäß § 1300 1.Satz ABGB. Im Gegensatz zur zitierten OGH-Entscheidung ging das Gericht aber im vorliegenden Fall von einem 100%-igen Verschulden der Anlagebrater aus, da diese nicht nur für ein bestimmtes Unternehmer (EKC), sondern als Vermögensberater, also objektive Fachleute, von denen der Kläger besondere Sachkunde erwarten durfte, tätig waren.
Urteil: Schadenersatz wegen Werbung für Euro-Light (Pyramidenspiel)
Der Anlageberater oder auch der Anlagevermittler ist zur Aufklärung seiner Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet.