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Urteil: Vertrag mit Figurella wegen Irreführung aufgehoben

Die AK Salzburg konnte erneut einen Musterprozeß gegen Figurella erfolgreich abschließen.

Die beklagte Verbraucherin kam über ein Inserat mit Figurella in Kontakt, machte eine "Figur-Analyse" und schloss einen Behandlungsvertrag über 43.000.- Schilling ab. Im Zuge der Vertragsverhandlungen äußerte die Verbraucherin, die Behandlung "versuchen" zu wollen und wurde von der Vertreterin von Figurella nicht darauf hingewiesen, dass das gesamte Entgelt auch dann zu bezahlen sei, wenn man nicht sämtliche Behandlungen in Anspruch nimmt. Weiters hatte die Verbraucherin auf eine Lungenerkrankung hingewiesen; die Vertreterin von Figurella sah darin aber keinen Grund, vom Vertrag abzuraten.

Die Verbraucherin machte einige wenige Behandlungen, hatte jeweils Probleme, Luft zu bekommen und sie brach die Behandlungen ab.

Figurella klagte dennoch auf Zahlung des gesamten Entgeltes. Die AK Salzburg führte einen Musterprozess und blieb siegreich.

Erstgericht wie auch Berufungsgericht erkannten auf Irreführung bzw. Wegfall der Geschäftsgrundlage und wiesen die Klage ab.

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