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Urteil: VKI-Erfolg gegen "Wundermittel"

Gericht unterbindet marktschreierische Werbung für chinesischen "Wunder-Pilz".

Das Geschäft mit der Hoffnung von kranken Menschen scheint zu boomen. Marktschreierisch werden Nahrungsergänzungsmittel damit beworben, dass diese schwersten Krankheiten vorbeugen, ja diese sogar heilen würden. Der VKI geht - im Auftrag des BMSGK - gegen die ärgsten Auswüchse dieser Art von Werbung mit Unterlassungsklagen vor.

Im Fall der Werbung für das Gesundheitspulver "Ling Zhi", das von der Prior Produkt Vertriebs GmbH (die Firma ist unter der Marke "Friedrich Müller" auch mit irreführenden Gewinnzusagen bekannt geworden) vertrieben wurde, hat das Handelsgericht Wien nun Werbeaussagen wie:

  • "Rheuma, Gicht, Arthrose, Nervenschmerzen, Allergien, ... hat die Kraft von Ling Zhi einfach hinweggezaubert"
  • "Ling Zhi bringt ... viele, zum Teil sogar extrem lebensbedrohende Krankheiten zum Verschwinden"
  • "Ich hatte Haut- und Knochenkrebs" - als Bericht über Heilungen

gerichtlich untersagt.

Nach dem Arzneimittelgesetz darf nur für zugelassene Arzneimittel Werbung mit krankheitsbezogenen Angaben gemacht werden. Solche Werbung ist für Nahrungsergänzungsmittel - wie das vorliegende Pulver eines chinesischen Pilzes - auch nach dem Lebensmittelgesetz verboten.

Die Anwendung des Pilzes in der japanischen Heilkunde und der TCM beruht auf Erfahrungswissen und nicht auf klinischen Studien. Die beworbene heilende Wirkung bei Krebserkrankungen ist nicht nachweisbar. Diese krankheitsbezogenen Aussagen sind daher auch irreführende nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

HG Wien 10.2.2004, 34 Cg 124/02
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Klagevertreter: Dr. Alexander Klauser

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