Eine Konsumentin erhielt im Jahr 1999 eine persönliche Zusendung vom Verlag Neue Editionen GmbH, einem deutschen Versandhandelsunternehmen. Darin wurde unter dem Titel "registrierte Urkunde über die garantierte Auszahlung des Gewinnes" angekündigt, dass die Konsumentin berechtigt ist, nach Einsendung der gültigen Auszahlungsmarke, ATS 700.000,-- (€ 50.870,98) in Empfang zu nehmen. Auf der Rückseite waren nach dem Erscheinungsbild eher unauffällige Regeln abgedruckt, wonach die Höhe des zu vergebenden Preises unter Ausschluss des Rechtsweges im Ermessen der werbenden Firma liegt. Daneben waren weitere Urkunden angeschlossen, die auf einen Gewinn hinwiesen. Die Konsumentin schickte daraufhin den Bestellschein versehen mit der Auszahlungsmarke an das Unternehmen zurück.
Der VKI klagte - im Auftrag des BMSGK - einen Teilbetrag von € 21.801,85 ein. Das Handelsgericht Wien stellte unter Berücksichtigung der einschlägigen OGH-Judikatur auf den Eindruck ab, den die Zusendung bei einem verständigen Verbraucher erwecken würde. Nach dem Gesamteindruck konnte die Konsumentin davon ausgehen, den erwähnten Geldbetrag gewonnen zu haben.
Der Klagsbetrag wurde daher zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
HG Wien 28.8.2003, 13 Cg 223/02z
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Klagevertreter: Dr. Alexander Klauser