Verbot der Gesundheitswerbung für Infrarot-Kabine
Das LG Wels untersagte der Firma BTM in einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK) die Werbung mit Krankheiten, die angeblich behandelt oder gelindert werden könnten, sowie die Aussage, dass eine Gewichtsabnahme - ohne körperliche Anstrengung oder Ernährungsumstellung - möglich sei.
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Urteil: Verbot der Gesundheitswerbung für "BTM-Infrarot-Powerkabine" - 12.9.2007
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1643