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Verbot der Gesundheitswerbung für Krebs-Wunder-Mittel

Der OGH bestätigte ein Urteil des OLG Wien in einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK), wonach die Werbung, "Dr. Raths Zellular-Medizin-Formulas" könnten schwerste Krankheiten wie insbesondere Krebs heilen und/oder ihnen vor-beugen, unzulässig sei.

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