In den Geschäftsbedingungen der Elektrizitätswerke Frastanz GmbH (E-Werke Frastanz) befand sich bis Anfang 2020 eine Preisanpassungsklausel, die in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eines anderen Energieanbieters vom Obersten Gerichtshof für gesetzwidrig beurteilt wurde.
Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, konnte sich der VKI mit der E-Werke Frastanz auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:
- Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01. Jänner 2019.
- Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 41,00.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Stromtarife von E-Werke Frastanz beziehen bzw bezogen haben.
- Strom und Ökostromtarife:
- Privat (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat (Online)
- Privat24 (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat24 (Online)
- Wärme (Online) und Vorarlberger Ökostrom Wärme (Online)
Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden der E-Werke Frastanz, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren.
Anmeldefrist
Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Mai 2021 möglich.