Zum Inhalt

VKI-Erfolg gegen Werbung an Schulen

Das LG ZRS Graz gab dem VKI in einer aktuellen Entscheidung Recht: Die Verteilung von Pixibüchern, die in scheinbar objektiver Geschichtenform Werbung für Banken und Handys machen, an Volksschüler, ist eine aggressive Geschäftspraktik.

Die Beklagte lässt von der Schulleitung an Volksschulen zur Schuleinschreibung sog "Karli-Schulboxen" mit diversem Werbematerial verteilen (Gesamtauflage 60.000 zwischen Herbst 2014 und Frühjahr 2015).
Darunter eine Art Pixibuch, in dem eine Schulanfängerin ein Smartphone und ein eigenes Bankkonto mit Bankomatkarte erhält und diese auch praktisch nutzen kann, als ihr Mitschüler tags darauf die Jause vergisst.

Auf der letzten Seite des Buches findet sich eine Einschaltung der Bank "SICHERHEIT, DIE SCHULE MACHT: ES GEHT! BAWAG PSK!", und in der Box ein Gutschein für einen 25 Euro-Rabatt auf das Top-Einsteiger Smartphone von b.free bei Eröffnung einer Safe&Cool-Karte (für alle von 6-13 Jahren!).

Der VKI klagte auf Unterlassung der Verteilung von Werbematerial an Volksschulkinder. Das Erstgericht qualifizierte das Pixibuch als indirekte Belästigung der Eltern, dh aggressive Geschäftspraktik. Es vermittle den angehenden Volksschülern und ihren Eltern den Eindruck, dass der Erwerb einer Bankomatkarte und eines Smartphones für den Schulbesuch unerlässlich seien, und dass die Schulleitung den Erwerb dieser Produkte empfehlen würde. Durch die Verteilung des Bilderbuchs würde die Schulleitung als Autoritätsperson zum Vertrieb von Mobiltelefon und Bankkonten eingesetzt und das besondere Vertauensverhältnis der Eltern gegenüber der Schulleitung missbraucht. Außerdem sei das Büchlein für die Kinder nicht eindeutig als Werbung erkennbar.

Das Mehrbegehren, das sich auf die Unterlassung jeglicher Verteilung von Werbung an Volksschulkinder richtete, wies das Gericht als zu weitgehend ab.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Stand: 31.08.2015).

LG ZRS Graz, 20.08.2015, 10 Cg 44/15d
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang