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VKI gegen Zahlscheinentgelte - 6:0

Musterprozesse des VKI im Auftrag des BMASK: Es geht Schlag auf Schlag: Vier Urteile gegen die Mobilfunker in erster Instanz gewonnen; eines in der zweiten Instanz bestätigt. Urteil auch gegen eine Versicherung in erster Instanz. In allen Fällen: Seit 1.11.2009 sind Zahlscheinentgelte in Österreich verboten.

Besonders in der Mobilfunkbranche ist es seit Jahren üblich, Kunden durch eine Art "Strafentgelt" für Zahlscheinzahlungen dazu zu drängen, den Unternehmen via Einzugsermächtigungen Durchgriff aufs Konto einzuräumen. Zusammen mit ähnlichen Entgelten für Papierrechnungen, versucht man die Kunden dazu zu bringen, den Unternehmen ohne viel Kontrolle der monatlichen Abrechnungen den direkten Zugriff auf das Konto einzuräumen.

Seit 1.11.2009 verbietet jedoch das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) solche Strafentgelte. Der Aufwand für die Bearbeitung aller Zahlungen muss vielmehr im Grundentgelt kalkuliert werden und dieses Grundentgelt unterliegt - gerade am Mobilfunk-Markt - einem scharfen Wettbewerb. Die Mobilfunkunternehmen haben jedoch das Entgelt in ihren AGB weiterhin vorgesehen und verlangen es auch zum Teil weiterhin.

Der VKI ist daher im Auftrag des BMASK gegen mobilkom, T-Mobile, Hutchinson 3 und Orange mit Verbandsklagen vorgegangen.

In allen vier Verfahren hat das Handelsgericht Wien dieses Zahlscheinentgelt für gesetzwidrig angesehen. Zuletzt wurde gestern das Urteil gegen Orange zugestellt. Im Verfahren gegen T-Mobile liegt sogar bereits das - sehr ausführlich begründete - Urteil des Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) als Berufungsgericht vor: Das Ersturteil wurde bestätigt, die Revision aber zugelassen.

Auch gegen eine Versicherung (Financelife) wurde durch das Handelsgericht Wien klargestellt, dass das Versicherungsvertragsgesetz keine Ausnahme schafft: Auch Versicherungen sind an das ZaDiG gebunden und dürfen seit 1.11.2009 keine Zahlscheinentgelte vorsehen.

Schließlich hat der VKI auch mobilkom und T-Mobile mit Verbandsklage auf Unterlassung der Klauseln zum Entgelt für Papierrechnungen geklagt. Diese Verfahren sind in erster Instanz beim Handelsgericht Wien anhängig.

Bis diese Verfahren durch den OGH entschieden werden, wird es noch einige Monate dauern. Bis dahin empfiehlt der VKI den betroffenen Kunden verlangte Entgelte zwar noch zu zahlen, aber klarzustellen, dass man diese Entgelte für (seit 1.11.2009) verboten hält und die Zahlungen seitdem nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung" erfolgen.

Orange: HG Wien 3.2.2011, 39 Cg 11/10a
T-Mobile: OLG Wien 25.01.2011,  4 R 209/10z
Hutchinson: HG Wien 4.10.2010, 22 Cg 8/10k
Mobilkom: HG Wien 27.08.2010, 30 Cg 29/10g
Financelife: HG Wien 20.1.2011, 18 Cg 152/10g

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Klagevertreter: RA  Dr. Stefan Langer, Wien

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